Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Satzungen) ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung von Flurstücken in der Gemeinde Kirchham durch Pläne vorzubereiten und zu leiten.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Ortsentwicklung und -gestaltung.
Man unterscheidet zwischen rechtsverbindlicher Bauleitplanung (abgeschlossene Verfahren) und Bauleitplanung in Aufstellung (laufende Verfahren).
Bauleitpläne in Aufstellung (laufende Verfahren)
Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne (abgeschlossene Verfahren)
Flächennutzungsplan
Rechtsverbindliche Bebauungspläne (abgeschlossene Verfahren)
Rechtsverbindliche Außenbereichssatzungen
Außenbereichssatzung Bach
Außenbereichssatzung Waldstadt
Standortkonzept und Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Kirchham