Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Satzungen) ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung von Flurstücken in der Gemeinde Kirchham durch Pläne vorzubereiten und zu leiten.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Ortsentwicklung und -gestaltung.

Man unterscheidet zwischen rechtsverbindlicher Bauleitplanung (abgeschlossene Verfahren) und Bauleitplanung in Aufstellung (laufende Verfahren).

 

Bauleitpläne in Aufstellung (laufende Verfahren)

 


Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne (abgeschlossene Verfahren)
Flächennutzungsplan


Rechtsverbindliche Bebauungspläne (abgeschlossene Verfahren)

Am Goldberg

Am Goldberg II

Am Goldberg III

An der Schule

Campingplatz Kubitza

Campingplatz Preis

Ehemaliges BWGelände

Feriendorf Kirchham

Gewerbegebiet Bahnhof Tutting

Gewerbegebiet Tutting

Golfpark Bad Füssing-Kirchham

Haarland

Erweiterung Haarland - BA I

Erweiterung Haarland - BA II

Haslinger Hof

Kiesabbau Hof-Hoheneich

Kleinfeld

Kleinfeld II

Kreuzlandl

Ortskern I

Ortskern II

Scheibe

SO Biogasanlage Schambach

Solarpark Wendlmuth

Steinberger Feld


Rechtsverbindliche Außenbereichssatzungen
Außenbereichssatzung Bach

Außenbereichssatzung Waldstadt

Standortkonzept und Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Kirchham

Standortkonzept

Kriterienkatalog