Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Kirchham nimmt an diesem Förderprogramm teil.
Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreisseite unter:
Breitbandausbau Kirchham
Breitbanderschließung der Ortsteile Schambach, Erlbach und Ed (Kirchham II)
1. Bedarfsermittlung
2. Bedarfsermittlung - Ergebnis
3. Markterkundung - Anfrage
4. Markterkundung – Ergebnis
5. Dokumentation
6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
7. Auswahlentscheidung
8. Zuwendungsbescheid
9. Kooperationsvertrag
10. Fördersteckbrief
11. abschließende Projektbeschreibung
Für alle Fragen zum Thema Breitbanderschließung steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Kirchham als Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Klaus Pellny
Telefon: 08533/9648-15
Mail: kpellnykirchham.de
1. Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Gemeinde Kirchham hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in beiliegender Karte als Kumulationsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt den konkreten Bandbreitenbedarf im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Gemeinde Kirchham sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Kumulationsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten. Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung. Füllen Sie bittet den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 31.03.2014 an die Gemeinde Kirchham zurück.
Der Fragebogen wird allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann hier herunter geladen werden:
- Anlage Fragebogen
- Anlage Kumulationsgebiet
- Anlage Hinweisdokument zur Abschätzung des Breitbandbedarfs
2. Bedarfsermittlung - Ergebnis
Die Gemeinde Kirchham hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG im Kumulationsgebiet Kirchham durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
3. Markterkundung – Anfrage
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Gemeinde Kirchham hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 8 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Der Markt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Kumulationsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Kirchham ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Kirchham bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 23.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Kirchham mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Gemeinde Kirchham veröffentlicht.
Gemeinde Kirchham
4. Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Kirchham hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.
Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
5. Dokumentation
Die Gemeinde Kirchham hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Die Dokumentation ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Die Gemeinde Kirchham hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.
6. Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Die Gemeinde Kirchham führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Kumulationsgebiet Ed, Erlbach, Schambach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) durch.
7. Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Kirchham definierten Erschließungsgebiet.
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe ging bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot ein.
Auf der Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat am 18.11.2014 das Angebot der Fa. Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Fa. Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 08.12.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen. Das Breitbandzentrum hat gemäß Nr. 5.6 der Breitbandrichtlinie mitgeteilt, dass die Wirtschaftlichkeitslücke plausibel ist.
8. Zuwendungsbescheid
Am 23.04.2015 erhielt Bürgermeister Anton Freudenstein aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder den Förderbescheid für die Breitbanderschließung. Die Gemeinde erhält demnach eine Förderung in Höhe von 60290 Euro, dies entspricht 80 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme.
9. Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Kirchham hat den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für das Erschließungsgebiet "Schambach-Erlbach-Ed" geschlossen. Bis Mai 2016 sollen rund 90 Haushalte Zugang zu schnellerem Internet bekommen.
10. Fördersteckbrief
Im Fördersteckbrief wird die Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR) dargestellt.
11. abschließende Projektbeschreibung